Einladung zum Erwerb des Hägendörfer Bürgerrechts

Information zur Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern:

 

Gesetzliche Voraussetzungen

  • Schweizer Staatsbürgerschaft
  • mindestens 4 Jahre Wohnsitz im Kanton Solothurn (für Bewerberinnen ohne Solothurner Kantonsbürgerrecht)*
  • mindestens 2 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde
  • Erledigung der finanziellen Verpflichtungen (z.B. keine Betreibungen)

Ablauf 

  • Ausfüllen des Gesuchsformulars
  • Einreichen des Gesuchs inkl. erforderlichen Unterlagen an die Bürgergemeinde
  • Vorberatung durch den Bürgerrat
  • Entscheid zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts durch die Bürgergemeinde-versammlung an Kantonsbürgerinnen und -bürger oder
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts durch die Bürgergemeindeversammlung an BewerberInnen, welche das Solothurner Kantonsbürgerrecht noch nicht besitzen. Die Aufnahme tritt mit der Erteilung des Solothurner Kantonsbürgerrechts in Kraft. 
  • Übergabe der Bürgerrechtsurkunde an der Bürgergemeindeversammlung

Erforderliche Dokumente

Wer ein Einbürgerungsgesuch stellt, hat sich gemäss Bürgerrechtsverordnung des Kantons Solothurn darüber auszuweisen, dass sie/er handlungsfähig ist oder die gesetzliche Vertretung dem Gesuch zugestimmt hat, die schweizerische Rechtsordnung beachtet und ihren/seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt.

 

Folgende Unterlagen müssen dem Einbürgerungsgesuch beigelegt werden:

  • Familienausweis oder Personenstandsausweis im Original, nicht älter als 6 Monate
  • Familienbüchlein (sofern vorhanden)
  • Wohnsitzbescheinigung der Gemeinde Hägendorf, nicht älter als 2 Monate
  • Auszug aus dem Zentralstrafregister, nicht älter als 2 Monate*
  • Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 2 Monate*

Dauer 

Das Einbürgerungsverfahren wird nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt und dauert 3 bis 6 Monate. Das Kantonsbürgerrecht ist Voraussetzung für die Einbürgerung in der Gemeinde Hägendorf. Dies wird mit gleichem Gesuch beantragt, verlängert jedoch das Verfahren um ca. 6 Monate. 

 

Gebühren

  • für das Gemeindebürgerrecht: CHF 100.00 
  • für das Kantonsbürgerrecht inkl. Gemeindebürgerrecht: CHF 600.00*

Ehefrauen, welche ihr Hägendörfer Gemeindebürgerrecht zugunsten des Ehemannes gemäss damaligem Gesetz aufgeben mussten, können ihr Gemeindebürgerrecht inkl. Kantonsbürgerrecht für CHF 100.00 Schreibgebühren wieder zurück erhalten. 

 

*Gilt für Bürgerinnen und Bürger, welche das Kantonsbürgerrecht noch nicht besitzen.

 

Für Fragen zur Einbürgerung steht Ihnen Frau Käthy Käser gerne zur Verfügung. Tel. 062 216 33 76; rufen Sie an oder nehmen Sie schriftlich Kontakt auf.

 

info@buergergemeinde-haegendorf.ch oder per Post an:

Bürgergemeinde, Einbürgerungen, Allerheiligenstrasse 22, 4614 Hägendorf.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.