Information zur Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern:
Gesetzliche Voraussetzungen
Ablauf
Erforderliche Dokumente
Wer ein Einbürgerungsgesuch stellt, hat sich gemäss Bürgerrechtsverordnung des Kantons Solothurn darüber auszuweisen, dass sie/er handlungsfähig ist oder die gesetzliche Vertretung dem Gesuch zugestimmt hat, die schweizerische Rechtsordnung beachtet und ihren/seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt.
Folgende Unterlagen müssen dem Einbürgerungsgesuch beigelegt werden:
Dauer
Das Einbürgerungsverfahren wird nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt und dauert 3 bis 6 Monate. Das Kantonsbürgerrecht ist Voraussetzung für die Einbürgerung in der Gemeinde Hägendorf. Dies wird mit gleichem Gesuch beantragt, verlängert jedoch das Verfahren um ca. 6 Monate.
Gebühren
Ehefrauen, welche ihr Hägendörfer Gemeindebürgerrecht zugunsten des Ehemannes gemäss damaligem Gesetz aufgeben mussten, können ihr Gemeindebürgerrecht inkl. Kantonsbürgerrecht für CHF 100.00 Schreibgebühren wieder zurück erhalten.
*Gilt für Bürgerinnen und Bürger, welche das Kantonsbürgerrecht noch nicht besitzen.
Für Fragen zur Einbürgerung steht Ihnen Frau Käthy Käser gerne zur Verfügung. Tel. 062 216 33 76; rufen Sie an oder nehmen Sie schriftlich Kontakt auf.
info@buergergemeinde-haegendorf.ch oder per Post an:
Bürgergemeinde, Einbürgerungen, Allerheiligenstrasse 22, 4614 Hägendorf.