Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen:

 

Aufenthalt: 

  • Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) 

Wohnsitzerfordernisse:

  • mindestens 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
  • mindestens 4 Jahre Wohnsitz im Kanton Solothurn
  • mindestens 2 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde



Für Fragen zur Einbürgerung steht Ihnen Frau Käthy Käser gerne zur Verfügung. Tel. 062 216 33 76

Rufen Sie an oder nehmen Sie schriftlich Kontakt auf.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.